VERANSTALTUNGSSTÄTTE HINWEISE

 

Normalerweise gibt es in geschlossenen Veranstaltungsstätten entsprechende Bühnen mit entsprechender Stromversorgung.

Wir benötigen etwa 6x4m Platz für Ton&Lichtanlage. Bei entsprechend weniger Platz empfehlen wir die Rücksprache mit unserm Boss! "geht net, gibt's fast nie!" Allenfalls wird weniger Licht aufgebaut.

Strom: Eine einzeln abgesicherte Steckdose mit 230V/16A reicht im Normalfall aus. Es darf aber sonst nichts an diesem Stromkreis angeschlossen sein.

 

Bei Veranstaltungen im Freien benötigen wir eine überdachte REGENSICHERE Bühne mit einem VORDACH, an 3 Seiten geschlossen und unbedingt in der WAAGE! Eine Beleuchtung für den ABBAU der Anlage ist vorzusehen! Auch hier empfehlen wir die Rücksprache mit unserem Boss!

 

Hier ein paar Beispiele unterschiedlichster Bühnen die funktioniert haben!


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UNSER VERTRAGSTEXT

 

Plichten von „Forever2“ …oder das notwendige Kleingedruckte…

 

1.    Das Duo/Trio „Forever2“ übernimmt wie bereits umseitig erwähnt die musikalische Umrahmung obgenannter Veranstaltung und wird nach Maßgabe der Möglichkeiten um ein Gelingen der Veranstaltung bemüht sein. Die Auswahl und die Richtung der darzubietenden Musikstücke obliegt ausschließlich „Forever2“. „Forever2“ wird jedoch bemüht sein wiederum nach Maßgabe der Möglichkeiten ein entsprechend ausgewogenes Programm darzubieten und auf die Wünsche und Anregungen des Veranstalters entsprechend einzugehen. Entsprechende Sonderwünsche des Veranstalters sind „Forever2“ anlässlich der Errichtung dieses Vertrages bekannt zu geben.

 

2.   „Forever2“ ist in besonderen Fällen (Unfall, Krankheit...) berechtigt, nach tunlicher Rücksprache mit dem Veranstalter seine Rechte als auch Pflichten aus diesem Vertrag an andere Bands gleicher Art und Richtung abzutreten, ohne dass dies einer Zustimmung des Veranstalters bedarf.

 

3. „Forever2“ ist berechtigt die branchenüblichen Spielpausen während der Veranstaltungsdauer einzuhalten. Die Mindestauftrittsdauer pro Stunde beträgt demnach 45 Minuten. „Forever2“ ist jedoch im Hinblick auf ein gutes Gelingen der Veranstaltung bemüht, die Pausen entsprechend dem Veranstaltungsverlauf zu gestalten, ohne die Mindestauftrittszeit bezogen auf die Veranstaltungsdauer zu unterschreiten. Beträgt die Veranstaltungsdauer mehr als 6 (sechs) Stunden so hat „Forever2“ Anspruch auf eine längere, maximal 30-minütige Spielpause in etwa zur Mitte der Veranstaltung. Diese Regelung ist auch dann anzuwenden, wenn der Veranstalter und „Forever2“ erst im Laufe der Veranstaltung über eine Vertragsverlängerung übereinkommen. Überziehungen der Auftrittspausen aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters heraus (z.B.: überlange Verlosungen, Tombola, Mitternachtseinlagen, Brautstehlen,... von „Forever2“ unverschuldete technische Gebrechen,...etc.) gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

4.    Da es sich bei der von „Forever2“ übernommenen Verpflichtung im weitesten Sinn um die Erbringung einer künstlerischen Darbietung handelt, sieht sich „Forever2“ außer Stande, in irgendeiner Form für die von ihr erbrachten Leistungen Gewähr zu leisten.

 

 

Pflichten des Veranstalters

 

1.    Dem Duo/Trio „Forever2“ ist vom Veranstalter eine mindestens 6 x 4 m = 24 m² große, waagrechte, entsprechend erhöhte Bühne zur Verfügung zu stellen. Die Bühne sollte in Richtung Publikum ausgerichtet und der Tanzboden unmittelbar davor angeordnet sein. Bei Unterschreitung dieser Mindestgröße bzw. geänderter Anordnung empfiehlt es sich, rechtzeitig mit „Forever2“ Kontakt aufzunehmen, damit gemeinsam entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.

 

2.    Die von „Forever2“ zur Durchführung der Vertragsverpflichtung benötigte Ton- und ev. Lichtanlage wird grundsätzlich am Tage der Veranstaltung, unmittelbar vor (ca. 2 Stunden) Veranstaltungsbeginn aufgebaut. Für den Auf- und Abbau ist ein Helfer zur Verfügung zu stellen!, der beim Ein- und Ausbringen der Ton- und Lichtanlage zur Verfügung stehen soll.  Wenn die Ton- und Lichtanlage auf Wunsch des Veranstalters zu einem früheren Zeitpunkt aufgebaut werden soll, ist dies rechtzeitig vorher mit „Forever2“ abzustimmen. Aus dem vorliegenden Vertrag besteht in keinem Fall die Verpflichtung für einen vorzeitigen Aufbau, wenn nicht eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

3.    Bei Veranstaltungen im Freien ist die Bühne entsprechend regensicher überdacht und an den Seiten- und der Rückwand entsprechend abgeschlossen herzustellen, damit keine Beeinträchtigung durch Windgeräusche oder Nässe zu befürchten ist. Sowohl die Bühne, als auch die Aufstellplätze der Lautsprecherboxen müssen waagrecht ausgerichtet sein! Die Bühne muss zudem nach der Veranstaltung beleuchtet werden! 

 

4.    Der Veranstalter hat ein entsprechend abgesichertes und starkes den einschlägigen Ö-Normen und den ÖVE- Richtlinien entsprechendes Stromnetz zur Verfügung zu stellen.

Eine getrennt abgesicherte Steckdosen 230V/16A!

Bei diesbezüglichen Bedenken empfiehlt sich die Rücksprache mit „Forever2“.

 

5.    Die Verpflegung des Duos/Trios „Forever2“ geht zu Lasten des Veranstalters. Je nach Art und Dauer der Veranstaltung sind entsprechende Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung zu stellen.

 

6.    Wird der Vertrag von Seiten des Veranstalters aufgelöst, wobei diese Auflösung mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen hat, so schuldet der Veranstalter „Forever2“ eine Pönale in Höhe von 50% der vertraglich festgesetzten Gage, welche binnen 14 Tagen nach Auflösung zur Zahlung fällig ist. Bei Nichtzustandekommen der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt entfällt die Pönale, der Veranstalter verpflichtet sich jedoch bereits jetzt zum Abschluss eines neuen Vertrages mit „Forever2“ für die nächste Veranstaltung gleicher oder ähnlicher Art (gilt nur bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen).

 

7.    Sofern es sich beim Veranstalter um keine natürliche Person oder eine Personenvereinigung ohne eigenen Rechtscharakter (nicht anerkannte oder registrierte Vereine, Ballkomitees, Matura- bzw. Abschlussklassen,...etc.) handelt, haften alle am Vertragsabschluß mit „Forever2“ wesentlich und unwesentlich beteiligten Personen „Forever2“ solidarisch. Auch in allen anderen Fällen haftet die gegenüber „Forever2“ als Vertreter für den Veranstalter auftretende Person neben bzw. mit dem vertretenden Veranstalter zur ungeteilten Hand. Die Solidarhaftung bezieht sich neben dem Honorar auf alle Pflichten des Veranstalters.

 

8.    Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen sind verpflichtet, die vertragsgegenständliche Veranstaltung bei der AKM (mittels bei den Gemeindeämtern aufliegenden Anmeldekarten) anzumelden. Für den Veranstalter besteht die Verpflichtung zur Abführung von Abgaben an die AKM soweit die Veranstaltung über den Rahmen einer Veranstaltung im engsten Familienkreise hinaus geht.

 

9.  Das vereinbarte Honorar ist abzugsfrei am Tage der Veranstaltung in BAR zur Zahlung an „Forever2“ fällig.

  Für verspätete Zahlungen schuldet der Veranstalter Verzugszinsen in Höhe von 15%, vierteljährlich kontokorrentmäßig abgerechnet.